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Rattenbekämpfung in Barsbüttel bleibt kostenfrei

Gemäß § 1 der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Stormarn vom
01.12.2014 sind Eigentümer und Besitzer bebauter und unbebauter Grundstücke zur
Rattenbekämpfung verpflichtet. Die Gemeinde Barsbüttel bietet den Einwohnern der Gemeinde eine kostenfreie Rattenbekämpfung im Rahmen einer freiwilligen Leistung an.

Die Verwaltung hat mit Vorlage VO/22-810 vorgeschlagen, diese Leistung zukünftig nicht mehr kostenfrei anzubieten. Treiber für diesen Vorschlag ist die weiterhin angespannte Finanzsituation der Gemeinde.

Die Fraktionen haben sich in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.12.2022 entgegen des Verwaltungsvorschlags einstimmig entschieden, diese Leistung weiterhin anzubieten. Als Gründe wurden angeführt, dass zum einen keine wesentlichen Einsparungen zu erwarten sind und vor allem die Verursacherfrage problematisch ist.

Tipps zur Vermeidung von Ratten finden Sie unter anderem auf der Webseite der Gemeinde Barsbüttel. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten des Ordnungsamtes.

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