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Gemeindevertretung Barsbüttel beschließt Aufnahme Willinghusens in den „besonderen Siedlungsraum“
Die Gemeindevertretung Barsbüttel hat sich in ihrer Sitzung am 30.03.2023 erneute dafür ausgesprochen, dass Willinghusen in den „besonderen Siedlungsraum“ aufgenommen werden soll.
Bereits mit Datum vom 15.12.2019 hatte die Gemeindevertretung beschlossen, in einer
Vorabstellungnahme zum Regionalplan die Aufnahme des Ortsteiles Willinghusen in den
bislang nur den Ortsteil Barsbüttel umfassenden besonderen Siedlungsraum anzuregen.
Hintergrund dieser Entscheidung ist die Tatsache, dass der Ortsteil Barsbüttel selbst nur noch sehr beschränkt wachsen kann. Zum einen sind kaum noch bebaubare Flächen vorhanden, zum anderen ist die verkehrliche Infrastruktur mehr und mehr belastet. Der prognostizierte Wohnraumbedarf ist dementsprechend höher als die dagegen stehenden und realistisch umsetzbaren Wohnbaupotenziale. Die Deckung des Wohnraumbedarfs ist dabei durchaus Aufgabe eines „Stadtrandkernes 2. Ordnung“.
Nach den Vorgaben der Landesplanung soll sich die bauliche Entwicklung in den Ortsteilen
Willinghusen, Stemwarde und Stellau am jeweiligen ortseigenen Bedarf orientieren. Somit gelten in diesen Ortsteilen derzeit entsprechende Kontingente für die Entwicklung neuer Wohneinheiten von 15 % des Bestandes.
Eine künftige Aufnahme des Ortsteiles Willinghusen in den „besonderen Siedlungsraum“ würde dieses Kontingent für diesen Ortsteil obsolet machen. Für die Arbeiten am neuen Flächennutzungsplan sowie an den Bebauungsplänen in Willinghusen wurde nun ein überarbeitetes Ortsentwicklungskonzept für die gesamte Gemeinde erforderlich.
Angeknüpft wurde an ein bestehendes Entwicklungskonzept „Barsbüttel übermorgen“ aus dem Jahr 2010. Entstanden ist darüber hinaus eine Potentialflächenkarte. Die Karte zeigt theoretische Entwicklungspotenziale auf. Viele davon liegen in Willinghusen. Es muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich um theoretische Potenziale handelt. Eine tatsächliche Realisierung von Flächen erfordert politische Mehrheiten im Zuge der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Realistisch ist gerade im Ortsteil Barsbüttel nur ein Bruchteil der Flächen politisch vorstell- und damit realisierbar.
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